Unsere allg. Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung und alle damit zusammenhängenden Leistungen.
Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, diese
wurden vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das Hotel das Angebot des Kunden
zum Vertragsschluss annimmt. Dem Hotel steht es frei die Buchung mündlich, in
Textform oder per E-Mail zu bestätigen.
Mit Zustandekommen der oben aufgeführten Verträge erklärt sich der Kunde mit
den allgemeinen Geschäftsbedingungen und mit der darin am Schluß aufgeführten
Datenschutzerklärung einverstanden. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde,
der die Leistung des Hotels in Anspruch nimmt. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,
haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag (Leistungen, Preise, Zahlung).
1)
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nicht anders vereinbart, besteht kein
Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers oder aus organisatorischen
Gründen vorab zugeteilten Zimmers.
2)
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und für die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des
Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen des Hotels an Dritte.
3)
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Kommt es nach dem Abschluss des Vertrages zu einer Mehrwertsteuererhöhung, so
gilt der zur Zeit der Zimmernutzung geltende Mehrwertsteuersatz.
Das Hotel Scholz kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
Verringerng der Ausgangsleistungen davon abhängig machen, dass sich der Preis für
die übrigen zu erbringenden Leistungen erhöht.
4)
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier
Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete
Preis zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung, so kann das Hotel den
vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben. In
diesem Fall ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5)
Das Hotel ist berechtigt, die verbindliche Reservierung des Zimmers von der Leistung
einer Anzahlung abhängig zu machen. Das Hotel kann auch noch nach Vertragsschluss
eine angemessene Anzahlung verlangen.
6)
Der vom Kunden zu zahlende Rechnungsbetrag ist spätestens mit der Abreise des
Kunden fällig und zu begleichen. Vom Hotel geforderte Anzahlungen sind bis zu dem
jeweils vom Hotel angegebenen Zeitpunkt zu bezahlen.
7)
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit –auch nach Übernahme des Zimmers – eine Vorauszahlung
des vollen Preises oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn es
Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden hat. Bei Aufenthalten von über einer
Woche oder Forderungen von über € 1.000,00 für bereits erbrachte Leistungen kann
das Hotel auch Zwischenabrechnungen erteilen, die sofort zur Zahlung fällig sind.
8)
Bei Zahlungsverzug des Kunden mit auch nur einer Rechnung ist das Hotel
berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen,
wenn das Hotel den Kunden zuvor unter Fristsetzung gemahnt und die Einstellung
zukünftiger Leistungen für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung angedroht hat.
9)
Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Hotel in jedem einzelnen
Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt und zwar auch dann, wenn die
grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird.
Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt
nur erfüllungshalber.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Dem Kunden steht ein Aufrechnungsrecht gegen Forderungen des Hotels nur zu,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Hotel
anerkannt sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur insoweit, als der Anspruch des Hotels und der
Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
Rücktritt des Hotels
1)
Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages ein kostenfreies Rücktrittsrecht des
Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in
diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde
auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2)
Wird eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom
Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3)
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten,
beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder Zimmer
unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person
des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden bzw. das Hotel begründeten Anlass zu
der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts bzw. Organisationsbereich des
Hotels zuzurechnen ist, oder der Kunde ohne Zustimmung des Hotels das Zimmer
einem Dritten zur Nutzung überlässt.
4)
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
Rücktritt des Kunden
1)
Ein Rücktrittsrecht des Kunden besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen oder aufgrund vertraglicher Vereinbarung. Sofern im Einzelfall bei
Abschluss des Vertrages zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum
kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde nur
bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche
des Hotels auszulösen.
2)
Andernfalls ist der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Entgelts auch dann
verpflichtet, wenn er die Leistung des Hotels nicht in Anspruch nimmt. Das Hotel hat
dabei jedoch die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer, sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
3)
Dem Hotel steht es frei, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der
Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vereinbarten Zimmerpreises zu zahlen.
Anreise / Abreise / Überlassung
1)
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat ohne gesonderte Vereinbarung keinen Anspruch auf
frühere Bereitstellung.
2)
Sofern nicht im Voraus eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer bereits
im Voraus vollständig bezahlt wurde bzw. dem Hotel vom Kunden eine
Kreditkartennummer mitgeteilt wurde, die eine Abbuchung des Zimmerpreises auch
bei Nichterscheinen des Kunden ermöglicht, hat das Hotel das Recht, das gebuchte
Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Kunde hat in diesem Fall keine
Ansprüche gegen das Hotel.
3)
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann vom Hotel aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung eine weitere
Nacht in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden
hierdurch nicht begründet.
4)
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Hotels. Sollte das Hotel einer solchen Unter- oder Weitervermietung nicht
zustimmen, so begründet dies kein Rücktrittsrecht des Kunden.
Rechte des Hotels
1)
Das Hotel ist berechtigt, einem Kunden den Zugang zum Hotel und die Unterbringung
zu verweigern, wenn bei der Ankunft des Kunden die begründete Sorge
besteht, dass dieser unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, oder wenn er
sich gegenüber dem Hotelpersonal oder anderen Kunden ausfällig verhält.
2)
Das Hotel ist berechtigt, einen Kunden aus dem Hotel zu verweisen und den mit ihm
bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn er die Ruhe wiederholt stört, andere
Kunden oder das Hotelpersonal belästigt oder beleidigt.
Haftung / Verjährung
1)
Die verschuldensunabhängige Haftung des Hotels nach § 536 a BGB wird
ausgeschlossen.
2)
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz,
auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, übernimmt das Hotel keine
Verantwortung für das abgestellte Fahrzeug und darin gelagerte Sachen; es kommt
also kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel haftet dementsprechend nicht bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, es sei denn, das Hotel hätte den
Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
3)
Für Schäden an sonstigen eingebrachten Sachen des Kunden haftet das Hotel dem
Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der § 701 ff. BGB. Geld, Wertpapiere
und Kostbarkeiten können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von
dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
4)
Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen
werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht
zurückbehalten oder gemindert werden. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die Nutzung des Fitnessbereichs erfolgt auf eigene Gefahr. Die Sportgeräte sind vor
jedem Gebrauch zu überprüfen. Das Hotel übernimmt keinerlei Haftung. Im Übrigen
wird der Abschluß einer Sportunfallverischerung empfohlen.
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche,
außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Im Hotel zurückgelassene Sachen des Gastes werden vom Hotel nur auf Anfrage des
Gastes auf dessen Kosten und Risiko zurückgesandt.
5)
Für Vermögensschäden des Kunden haftet das Hotel grundsätzlich nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Das Hotel haftet abweichend hiervon bei Vermögensschäden
auch für einfache Fahrlässigkeit, sofern es schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzt hat; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung allerdings
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Um
wesentliche Vertragspflichten handelt es sich bei den Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
6)
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche
unabhängig von deren Rechtsgrund.
7)
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der
kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
Schadensersatzansprüche verjähren unabhängig von der Kenntnis der den Anspruch
begründenden Umstände und des Schuldners in spätestens fünf Jahren. Diese
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer schuldhaften
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder von wesentlichen
Vertragspflichten oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung
sonstiger Pflichten des Hotels beruhen.
Datenschutz
Wir nehmen unsere Verpflichtung zum Datenschutz sehr ernst und achten darauf,
dass nur so wenig personenbezogene Daten wie nötig erhoben, verarbeitet und
genutzt werden. Unter keinen Umständen werden personenbezogene Daten zu
Werbezwecken an Dritte vermietet oder verkauft.
Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG).
Ziel und Zweck der Datenermittlung
Bei der Kontaktaufnahme mit dem Hotel (zum Beispiel per Telefon oder E-Mail)
werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall,
dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert.
Die beim Reservierungsvorgang erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschliesslich
für die Abwicklung des Reservierungsvorganges und des Beherberungsvertrages
verarbeitet und benutzt. Eine Nutzung für weitere Zwecke findet nicht
statt.
Zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, welche sich aus Verordnungen (z.B. dem
Meldegesetz) Gemeinschaftsnormen sowie zivil- und steuerrechtlicher Gesetze ergeben.
Zur Erfüllung etwaiger vertraglicher Verpflichtungen gegenüber dem Betroffenen.
Zur Rechnungslegung sowie zur Führung der Kunden- und Lieferantenbuchhaltung.
Videoüberwachung erfolgt ausschließlich zur Sammlung von Beweismitteln bei
Vandalismus, Einbruch, Überfall oder sonstiger Straftaten. Das Vorhandensein und
der Einsatz von Videokameras werden durch entsprechende Warnhinweise kenntlich
gemacht.
Jugendschutz
Wir werden in keinem Fall wissentlich erlangte personenbezogene Daten von Kindern
oder eingeschränkt geschäftsfähigen Jugendlichen sammeln oder in irgendeiner
Weise verwenden oder Dritten gegenüber unberechtigt offen legen.
Verbreitung
Die von unserer Firma verarbeiteten persönlichen Daten unterliegen keiner
Verbreitung.
Datenverarbeitung
Im Hinblick auf die angeführten Ziel- und Zweckstellungen, erfolgt die Verarbeitung
der persönlichen Daten händisch, mittels elektronischer Systeme, nach Methoden die
direkt mit den Zielstellungen selbst zusammenhängen und in jedem Fall die
Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten gewährleisten.
Bezugnehmend auf die oben angeführten Zielstellungen, werden Ihre persönlichen
Daten bei Bedarf weitergeleitet:
Die oben erwähnten Subjekte, an die die Daten weitergeleitet werden können,
verwenden die Daten als “Inhaber”, wie vom Gesetz vorgesehen, und zwar in völliger
Unabhängigkeit, da sie außerhalb der ursprünglichen, in unserem Hotel erfolgten
Datenverarbeitung stehen.
Zugriff auf personenbezogene Daten haben in unsererm Betrieb nur solche Personen,
die über die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz informiert sind und sich
gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet haben, diese
einzuhalten. Ein Zugriff auf die Daten erfolgt durch diese jeweils nur in dem Umfang,
der für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Die Verarbeitung
der Daten kann mit oder ohne Hilfe elektronischer, auf jeden Fall automatischer
Mittel erfolgen und beinhaltet sämtliche von Art. 4, Absatz 1, Buchstabe a des
gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 196 vom 30. Juni 2003 vorgesehenen und für die
betreffende Datenverarbeitung notwendigen Vorgänge. In jedem Fall wird die
Datenverarbeitung unter Berücksichtigung aller Vorsichtsmaßnahmen durchgeführt,
die deren Sicherheit und Geheimhaltung gewährleisten.
Das Hotel Scholz setzt technisch und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen gemäß § 9 BDSG ein, um die durch sie verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Die eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert. Der Zugriff darauf ist nur wenigen befugten und zum besonderen Datenschutz verpflichteten Personen möglich, die mit der technischen, administrativen oder redaktionellen Betreuung befasst sind.
Löschfristen der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und Fristen erlassen. Nach
Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten und Datensätze
routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (Gast-, Miet- und
Dienstverträge) erforderlich sind. So werden die handelsrechtlichen oder
finanzwirksamen Daten eines abgeschlossenen Geschäftsjahres den rechtlichen
Vorschriften entsprechend nach weiteren zehn Jahren gelöscht, soweit keine
längeren Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben oder aus berechtigten Gründen
erforderlich sind. Im Personalverwaltungs- und Personalsteuerungsbereich werden
kürzere Löschungsfristen auf besonderen Gebieten genutzt.
Meldeformulare werden nach dem gültigen Meldegesetz gem. der gesetzlich
vorgeschriebene Mindestdauer aufbewahrt und danach unter besonderen
Vorsichtsmaßnahmen einer datenschutzgerechten Vernichtung zugeführt.
Rechte des Betroffenen
Das Datenschutzgesetz verleiht den Betroffenen die Möglichkeit zur Ausübung
bestimmter Rechte gemäß Artikel 7. Im Einzelnen hat der Betroffene das Recht zu
erfahren, ob Daten zu seiner Person vorhanden sind und in verständlicher Form
darüber Auskunft zu erhalten. Weiters ist der Betroffene dazu berechtigt, nähere
Angaben über die Herkunft der Daten, den Zweck und die Art ihrer Verarbeitung
sowie über das System im Falle von elektronischer Datenverarbeitung zu erhalten.
Er hat außerdem das Recht Angaben über Inhaber und Verantwortliche der
Verarbeitung sowie Personen und/oder Kategorien von Personen denen die Daten
möglicherweise übermittelt werden zu erhalten. Sie können der Verarbeitung und
Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Eine Korrektur,
Sperrung bzw. Löschung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie im Rahmen der
Vorgaben der §§ 34 und 35 Bundesdatenschutzgesetz jederzeit beantragen.
Die oben angeführten Rechte können seitens des Betroffenen oder einer von ihm
beauftragten Person mittels Anfrage an die Verantwortliche Sonja Scholz, Hotel
Scholz, Aalener Straße 80, 73432 Aalen-Unterkochen mit Einschreibebrief oder E-Mail
s.scholz@hotel-scholz.de geltend gemacht werden.
Schlussbestimmungen
1)
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser Geschäftsbedingungen
müssen schriftlich erfolgen.
2)
Erfüllungs-und Zahlungsort ist Aalen.
3)
Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck-und Wechselstreitigkeiten, ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
4)
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
5)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der un-wirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren
Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung
am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw.
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen
gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Im
Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Hotel Scholz, Marianne Scholz, Aalener Straße 80, 73432 Aalen-Unterkochen