AGBs



Allgemeine Geschäftsbedingungen



Unsere allg. Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und alle damit zusammenhängenden Leistungen. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, diese wurden vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das Hotel das Angebot des Kunden zum Vertragsschluss annimmt. Dem Hotel steht es frei die Buchung mündlich, in Textform oder per E-Mail zu bestätigen.

Mit Zustandekommen der oben aufgeführten Verträge erklärt sich der Kunde mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen und mit der darin am Schluß aufgeführten Datenschutzerklärung einverstanden. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde, der die Leistung des Hotels in Anspruch nimmt. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag (Leistungen, Preise, Zahlung).

1)
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers oder aus organisatorischen Gründen vorab zugeteilten Zimmers.

2)
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3)
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Kommt es nach dem Abschluss des Vertrages zu einer Mehrwertsteuererhöhung, so gilt der zur Zeit der Zimmernutzung geltende Mehrwertsteuersatz. Das Hotel Scholz kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten Verringerng der Ausgangsleistungen davon abhängig machen, dass sich der Preis für die übrigen zu erbringenden Leistungen erhöht.

4)
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5)
Das Hotel ist berechtigt, die verbindliche Reservierung des Zimmers von der Leistung einer Anzahlung abhängig zu machen. Das Hotel kann auch noch nach Vertragsschluss eine angemessene Anzahlung verlangen.

6)
Der vom Kunden zu zahlende Rechnungsbetrag ist spätestens mit der Abreise des Kunden fällig und zu begleichen. Vom Hotel geforderte Anzahlungen sind bis zu dem jeweils vom Hotel angegebenen Zeitpunkt zu bezahlen.

7)
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit –auch nach Übernahme des Zimmers – eine Vorauszahlung des vollen Preises oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn es Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden hat. Bei Aufenthalten von über einer Woche oder Forderungen von über € 1.000,00 für bereits erbrachte Leistungen kann das Hotel auch Zwischenabrechnungen erteilen, die sofort zur Zahlung fällig sind.

8)
Bei Zahlungsverzug des Kunden mit auch nur einer Rechnung ist das Hotel berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen, wenn das Hotel den Kunden zuvor unter Fristsetzung gemahnt und die Einstellung zukünftiger Leistungen für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung angedroht hat.

9)
Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Hotel in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Dem Kunden steht ein Aufrechnungsrecht gegen Forderungen des Hotels nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Hotel anerkannt sind.

Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur insoweit, als der Anspruch des Hotels und der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

Rücktritt des Hotels

1)
Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2)
Wird eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3)
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden bzw. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist, oder der Kunde ohne Zustimmung des Hotels das Zimmer einem Dritten zur Nutzung überlässt.

4)
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Rücktritt des Kunden

1)
Ein Rücktrittsrecht des Kunden besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund vertraglicher Vereinbarung. Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde nur bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

2)
Andernfalls ist der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Entgelts auch dann verpflichtet, wenn er die Leistung des Hotels nicht in Anspruch nimmt. Das Hotel hat dabei jedoch die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer, sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

3)
Dem Hotel steht es frei, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vereinbarten Zimmerpreises zu zahlen.

Anreise / Abreise / Überlassung

1)
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat ohne gesonderte Vereinbarung keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

2)
Sofern nicht im Voraus eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer bereits im Voraus vollständig bezahlt wurde bzw. dem Hotel vom Kunden eine Kreditkartennummer mitgeteilt wurde, die eine Abbuchung des Zimmerpreises auch bei Nichterscheinen des Kunden ermöglicht, hat das Hotel das Recht, das gebuchte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Kunde hat in diesem Fall keine Ansprüche gegen das Hotel.

3)
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann vom Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung eine weitere Nacht in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

4)
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Sollte das Hotel einer solchen Unter- oder Weitervermietung nicht zustimmen, so begründet dies kein Rücktrittsrecht des Kunden.

Rechte des Hotels

1)
Das Hotel ist berechtigt, einem Kunden den Zugang zum Hotel und die Unterbringung zu verweigern, wenn bei der Ankunft des Kunden die begründete Sorge besteht, dass dieser unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, oder wenn er sich gegenüber dem Hotelpersonal oder anderen Kunden ausfällig verhält.

2)
Das Hotel ist berechtigt, einen Kunden aus dem Hotel zu verweisen und den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn er die Ruhe wiederholt stört, andere Kunden oder das Hotelpersonal belästigt oder beleidigt.

Haftung / Verjährung

1)
Die verschuldensunabhängige Haftung des Hotels nach § 536 a BGB wird ausgeschlossen.

2)
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, übernimmt das Hotel keine Verantwortung für das abgestellte Fahrzeug und darin gelagerte Sachen; es kommt also kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel haftet dementsprechend nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, es sei denn, das Hotel hätte den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

3)
Für Schäden an sonstigen eingebrachten Sachen des Kunden haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der § 701 ff. BGB. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

4)
Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Nutzung des Fitnessbereichs erfolgt auf eigene Gefahr. Die Sportgeräte sind vor jedem Gebrauch zu überprüfen. Das Hotel übernimmt keinerlei Haftung. Im Übrigen wird der Abschluß einer Sportunfallverischerung empfohlen. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Im Hotel zurückgelassene Sachen des Gastes werden vom Hotel nur auf Anfrage des Gastes auf dessen Kosten und Risiko zurückgesandt.

5)
Für Vermögensschäden des Kunden haftet das Hotel grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Hotel haftet abweichend hiervon bei Vermögensschäden auch für einfache Fahrlässigkeit, sofern es schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Um wesentliche Vertragspflichten handelt es sich bei den Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

6)
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund.

7)
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren unabhängig von der Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände und des Schuldners in spätestens fünf Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder von wesentlichen Vertragspflichten oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung sonstiger Pflichten des Hotels beruhen.

Datenschutz

Wir nehmen unsere Verpflichtung zum Datenschutz sehr ernst und achten darauf, dass nur so wenig personenbezogene Daten wie nötig erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Unter keinen Umständen werden personenbezogene Daten zu Werbezwecken an Dritte vermietet oder verkauft.

Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG).

Ziel und Zweck der Datenermittlung

Bei der Kontaktaufnahme mit dem Hotel (zum Beispiel per Telefon oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert.

Die beim Reservierungsvorgang erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschliesslich für die Abwicklung des Reservierungsvorganges und des Beherberungsvertrages verarbeitet und benutzt. Eine Nutzung für weitere Zwecke findet nicht statt.

Zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, welche sich aus Verordnungen (z.B. dem Meldegesetz) Gemeinschaftsnormen sowie zivil- und steuerrechtlicher Gesetze ergeben.

Zur Erfüllung etwaiger vertraglicher Verpflichtungen gegenüber dem Betroffenen.

Zur Rechnungslegung sowie zur Führung der Kunden- und Lieferantenbuchhaltung.

Videoüberwachung erfolgt ausschließlich zur Sammlung von Beweismitteln bei Vandalismus, Einbruch, Überfall oder sonstiger Straftaten. Das Vorhandensein und der Einsatz von Videokameras werden durch entsprechende Warnhinweise kenntlich gemacht.

Jugendschutz

Wir werden in keinem Fall wissentlich erlangte personenbezogene Daten von Kindern oder eingeschränkt geschäftsfähigen Jugendlichen sammeln oder in irgendeiner Weise verwenden oder Dritten gegenüber unberechtigt offen legen.

Verbreitung
Die von unserer Firma verarbeiteten persönlichen Daten unterliegen keiner Verbreitung.

Datenverarbeitung

Im Hinblick auf die angeführten Ziel- und Zweckstellungen, erfolgt die Verarbeitung der persönlichen Daten händisch, mittels elektronischer Systeme, nach Methoden die direkt mit den Zielstellungen selbst zusammenhängen und in jedem Fall die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten gewährleisten.

Bezugnehmend auf die oben angeführten Zielstellungen, werden Ihre persönlichen Daten bei Bedarf weitergeleitet:

  • an die öffentliche Verwaltung und die Behörden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist;
  • an die Kreditinstitute mit denen unsere Firma Geschäftsbeziehungen zur Verwaltung von Forderungen/Verbindlichkeiten unterhält;
  • an jegliche natürlichen bzw. juristischen, öffentlichen und/oder privaten Personen (Rechts-, Verwaltungs- und Steuerberatungsbüros, Gerichte, Handelskammern usw.) falls sich die Weiterleitung der Daten als notwendig oder zur Ausübung unserer Tätigkeit als zweckdienlich erweist, sowie auf die oben angeführte Art und Weise mit den entsprechenden Zielsetzungen.

Die oben erwähnten Subjekte, an die die Daten weitergeleitet werden können, verwenden die Daten als “Inhaber”, wie vom Gesetz vorgesehen, und zwar in völliger Unabhängigkeit, da sie außerhalb der ursprünglichen, in unserem Hotel erfolgten Datenverarbeitung stehen.
Zugriff auf personenbezogene Daten haben in unsererm Betrieb nur solche Personen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz informiert sind und sich gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet haben, diese einzuhalten. Ein Zugriff auf die Daten erfolgt durch diese jeweils nur in dem Umfang, der für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Die Verarbeitung der Daten kann mit oder ohne Hilfe elektronischer, auf jeden Fall automatischer Mittel erfolgen und beinhaltet sämtliche von Art. 4, Absatz 1, Buchstabe a des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 196 vom 30. Juni 2003 vorgesehenen und für die betreffende Datenverarbeitung notwendigen Vorgänge. In jedem Fall wird die Datenverarbeitung unter Berücksichtigung aller Vorsichtsmaßnahmen durchgeführt, die deren Sicherheit und Geheimhaltung gewährleisten.

Das Hotel Scholz setzt technisch und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen gemäß § 9 BDSG ein, um die durch sie verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Die eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert. Der Zugriff darauf ist nur wenigen befugten und zum besonderen Datenschutz verpflichteten Personen möglich, die mit der technischen, administrativen oder redaktionellen Betreuung befasst sind.

Löschfristen der Daten

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und Fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten und Datensätze routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (Gast-, Miet- und Dienstverträge) erforderlich sind. So werden die handelsrechtlichen oder finanzwirksamen Daten eines abgeschlossenen Geschäftsjahres den rechtlichen Vorschriften entsprechend nach weiteren zehn Jahren gelöscht, soweit keine längeren Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben oder aus berechtigten Gründen erforderlich sind. Im Personalverwaltungs- und Personalsteuerungsbereich werden kürzere Löschungsfristen auf besonderen Gebieten genutzt.

Meldeformulare werden nach dem gültigen Meldegesetz gem. der gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer aufbewahrt und danach unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen einer datenschutzgerechten Vernichtung zugeführt.

Rechte des Betroffenen

Das Datenschutzgesetz verleiht den Betroffenen die Möglichkeit zur Ausübung bestimmter Rechte gemäß Artikel 7. Im Einzelnen hat der Betroffene das Recht zu erfahren, ob Daten zu seiner Person vorhanden sind und in verständlicher Form darüber Auskunft zu erhalten. Weiters ist der Betroffene dazu berechtigt, nähere Angaben über die Herkunft der Daten, den Zweck und die Art ihrer Verarbeitung sowie über das System im Falle von elektronischer Datenverarbeitung zu erhalten. Er hat außerdem das Recht Angaben über Inhaber und Verantwortliche der Verarbeitung sowie Personen und/oder Kategorien von Personen denen die Daten möglicherweise übermittelt werden zu erhalten. Sie können der Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Eine Korrektur, Sperrung bzw. Löschung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie im Rahmen der Vorgaben der §§ 34 und 35 Bundesdatenschutzgesetz jederzeit beantragen.

Die oben angeführten Rechte können seitens des Betroffenen oder einer von ihm beauftragten Person mittels Anfrage an die Verantwortliche Sonja Scholz, Hotel Scholz, Aalener Straße 80, 73432 Aalen-Unterkochen mit Einschreibebrief oder E-Mail s.scholz@hotel-scholz.de geltend gemacht werden.

Schlussbestimmungen

1)
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen.

2)
Erfüllungs-und Zahlungsort ist Aalen.

3)
Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck-und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

4)
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.

5)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der un-wirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Hotel Scholz, Marianne Scholz, Aalener Straße 80, 73432 Aalen-Unterkochen